Die kompetente und erfolgreiche Beratung der Bauherrschaft ist unserem Profi-Team ein grosses Anliegen. Damit eine Beratung effizient und zielführend abläuft, bitten wir Sie, ein paar Dinge zu berücksichtigen.

Manuela Ludwig und Lukas Wernli, seit Anfang Jahr gemeinsam Abteilungsleiter des Gärtnerverkaufs und der Produktion Grossgehölze/Freiland, sind zusammen mit ihrem Team gerne für die Beratung der Bauherrschaft da. 

Gut geplant ist halb beraten

Damit wir uns gezielt vorbereiten und den Kundinnen und Kunden jene Pflanzen zeigen können, die die Voraussetzungen an den künftigen Standort erfüllen und gleichzeitig den Wünschen der Bauherrschaft entsprechen, ist vor der Besichtigung eine genaue Bedarfsabklärung wichtig. Falls noch keine Wahl für eine konkrete Pflanze erfolgt ist, freuen wir uns über Infos des Gartenbauers bezüglich Standort und Gegebenheiten und über die Vorstellungen und Wünsche der Gartenbesitzer. Wir unterbreiten dann passende Vorschläge für mögliche Gehölze.

Unbedingt Zeitfenster reservieren

Damit die Beratung und Pflanzenwahl vor Ort reibungslos abläuft, sind wir auf eine Terminvereinbarung (gaertnerverkauf@zulauf.ch oder Tel. 056 463 62 02) angewiesen – bitte ausschliesslich vom Gartenbauunternehmen, das unsere Kontaktperson zur Bauherrschaft ist. Manuela Ludwig meint dazu: «Wenn ein Termin vereinbart wird, gibt es keine Wartezeit, wir reservieren uns Zeit und Fahrzeug und können uns ganz auf die Bauherrschaft konzentrieren – eine Win-Win-Situation für alle! Dabei ist auch der Gartenbauer herzlich willkommen, er kennt die Gegebenheiten des Gartens am besten und ist für die Pflanzung zuständig.»

Beratung in erster Linie für Grossgehölze

Jedes Solitärgehölz ist ein Unikat und steht für Jahrzehnte im neuen Privatgarten, darum nehmen wir uns Zeit für die Beratung in der Baumschule und reservieren vor Ort umgehend die gewählten Exemplare. Wir bitten um Verständnis, dass bei Kleingehölzen und Stauden keine detaillierte Beratung, Besichtigung und Reservation von Pflanzen möglich ist. Für das weitere Vorgehen ist das Gartenbauunternehmen zuständig.